AGB

 
 
 
Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Gästezimmern, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des
Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels in Textform,
wobei § 540 Abs. 1, Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleich weder Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
ausdrücklichen Bestätigung durch das Hotel.
4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart
wurde.
 
Vertragsabschluss,-partner, Verjährung
1. Vertragspartner sind der Kunde und das Hotel. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags
des Kunden durch das Hotel zustande. Diesem steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu
bestätigen.
2. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden
als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine
entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern
letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
 
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt
auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel veranlasste Leistungen, die durch Dritte erbracht und
vom Hotel verauslagt werden.
3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem
jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxe. Bei Änderung der
gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf
den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei
Verträgen mit Verbrauchern gilt das nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
4.Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen
der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste
wünscht und das Hotel zustimmt.
5.Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne
Abzug zu zahlen. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom
Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der
Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Vorauszahlung. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei
Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
7.In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges,
ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu
verlangen.
8. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 6 für bestehende
und zukünftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß
vorstehender Ziffer 6 und 7 geleistet wurde.
9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
 
Rücktritt des Kunden(Abbestellung,Stornierung) Nichtinanspruchnahme der Leistungen (no show)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein
Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht
besteht oder das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines
Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollten jeweils in
Textform erfolgen.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er
nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches
Rücktrittsrecht oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält
das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das
Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten
Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den
Abzug
für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet,
mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung mit oder ohne Frühstück
sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei,
dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
 
Rücktritt des Hotels
1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag
zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten,
wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde
auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen
einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, insbesondere falls
– Höhere Gewalt oder andere nicht vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen,
– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen
wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die
Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein,
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den
reibungslosen Geschäftsablauf, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- beziehungsweise, Organisationsbereich des Hotels
zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
 
Zimmerbereitstellung, -Übergabe und ,- Rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht
ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der
Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
 1.Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung
spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
2.Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis 18:00 Uhr oder zum vereinbarten
Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft
bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft
anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen über den
Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesem Gastaufnahmebedingungen
entsprechend.
3.Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung
zu stellen.
Nach Absprache ist eine spätere Abreise möglich. Bei Abreise bis 11.30 Uhr
berechnen wir 15.00 €, bis 12.30 Uhr 25.- €. Ab 13.00 Uhr eine weitere Nacht.
4.Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer
Anspruch auf das Nutzungsentgelt entstanden ist.
 
Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästehauses beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung
des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende
Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis
oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten.
2. Für eingebracht Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das
Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit
einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3500 Euro
einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auch gegen Entgelt zu Verfügung gestellt wird, kommt dadurch
kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter
Kraftfahrzeuge, Motorrädern oder Fahrrädern und deren Inhalt haftet das Hotel nicht.
4. Das Rauchen in allen Zimmern ist untersagt. Der Gast des jeweiligen Zimmers trägt die
Verantwortung, dass dieses Verbot auch von Dritten eingehalten wird. Falls es durch Zuwiderhandlung
zu einem dadurch ausgelösten Feueralarm kommt, gehen die Kosten hierfür zu Lasten des Gastes.
Außerdem behalten wir uns vor eine Reinigungsgebühr in Höhe von 120 Euro für das Zimmer in
Rechnung zu stellen.
 
Schlussbestimmungen
1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder diese AGB sollen in
Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr Trier. Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzung des §38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, gilt
als Gerichtsstand Trier.
3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN.Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist
ausgeschlossen.
4. Sollen einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
 

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